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Patchworkfamilie – gibt es ein erbrechtliches Patentrezept?

Das Leben schreibt oft andere Geschichten, als es das geltende Erbrecht – es ist in wesentlichen Teilen über 100 Jahre alt – vorgesehen hat. Gerade für die in unserer Gesellschaft immer wichtiger werdenden Patchworkfamilien gibt es keine zufriedenstellende Lösung. Dies wird sich wahrscheinlich auch mit der Erbrechtsrevision nicht ändern. Daher ist es gerade in Patchworkfamilien wichtig, den Nachlass frühzeitig und sorgfältig zu planen.

Patchworkfamilie

Viele verschiedene Ausgestaltungen

Es gibt keine klare Definition einer Patchworkfamilie. Die Partner können verheiratet sein oder im Konkubinat leben, beide können Kinder aus früheren Beziehungen haben oder nur einer von ihnen sowie können gemeinsame und nicht gemeinsame Kinder vorhanden sein. Je nachdem, wie sich die finanzielle Situation präsentiert und sich die Ziele der Partner für eine Nachlassplanung darstellen, braucht es oft sehr individuelle Lösungen, damit sowohl der/die überlebende Partner/in als auch die Kinder beim Versterben abgesichert sind.

Steuerliche Aspekte

Bei Patchworkfamilien gilt es auch immer, die erbschaftssteuerliche Situation im Auge zu behalten. Unter Umständen kann der Tod eines Partners schmerzliche Steuerfolgen haben. Diese gilt es mit einer sorgfältigen Nachlassplanung zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

Erbrechtliche Konstellation kompliziert sich

Sind die beiden Partner verheiratet und haben sie gemeinsame und / oder nicht gemeinsame Kinder, so gilt es je nach Alter und Vorgeschichte, auch die erbrechtliche Konstellation zu betrachten. Denn durch eine Wiederverheiratung tritt eine neue "Familie" ins Erbrecht ein und die Kinder aus einer früheren Ehe könnten benachteiligt werden. Wenn dies nicht gewollt ist, so muss man handeln.


Es gibt erbrechtliche Instrumente, so bspw. die Vor- und Nacherbschaft, die unter Umständen sinnvoll sind. Allerdings gilt es, die Gesamtsituation anzuschauen und den konkret passenden Weg zu finden.


Fazit Ein erbrechtliches Patentrezept für Patchworkfamilien gibt es leider nicht und wahrscheinlich wird es dies auch nach der Erbrechtsrevision nicht geben. Daher ist es wichtig, im konkreten Fall eine Lösung zu finden, die den Ansprüchen der Kunden an eine Nachlassplanung möglichst nahekommt. Zudem gilt es, eine mögliche Urteilsunfähigkeit (Vorsorgeauftrag) oder das Wohl der minderjährigen Kinder (Sorgerechtsverfügung) mit einzubeziehen.
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