Testament oder Erbvertrag?
- Claudine Brändle
- 7. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Im Rahmen einer Nachlassplanung gibt es verschiedene Instrumente, mit denen man sein persönliches Ziel erreichen kann. Nicht alle sind jedoch für jeden Fall gleich geeignet. Man sollte die Vor- und Nachteile daher gut abwägen.

Das persönliche Ziel
Unsere Kunden haben oft einen Grund, warum sie sich um ihren dereinstigen Nachlass kümmern möchten. Oftmals sind es Ehepaare, die sich beim Erstversterben gegenseitig möglichst gut absichern möchten – mit dem Ziel, dass der überlebende Partner finanziell gut gestellt ist und nicht z. B. das Haus verkaufen muss, um andere Erben auszuzahlen. Andere haben keinen Kontakt mehr zu einem Kind oder die Familie ist zerstritten, sodass eine individuelle Lösung notwendig ist. Oftmals möchte man auch einen Erbverzicht der Kinder erreichen, damit sich die Eltern gegenseitig als Alleinerben einsetzen können.
Dabei spielt es oft auch eine Rolle, wie die Familienverhältnisse sind. Patchworkfamilien oder solche mit nicht gemeinsamen Kindern haben oftmals Nachteile, wenn man nichts regelt.
Ein Testament ist immer eine einseitige Anweisung. Man kann dies für sich alleine machen, ohne dass jemand weiss, was der Inhalt ist. Ein Testament erstellt man handschriftlich oder lässt es beim Notar beurkunden. Der Vorteil ist, dass es jederzeit selbst abgeändert werden kann, ohne dass man das Einverständnis anderer benötigt.
Ein Erbvertrag hat zwei oder mehr Parteien. Oftmals vereinbaren Ehepaare darin, dass sie sich gegenseitig begünstigen beim Versterben des ersten Partners. Oder Kinder verzichten auf ihren Erbteil, damit der überlebende Elternteil das gesamte Vermögen erhält und bestmöglich abgesichert ist. Ein Erbvertrag muss immer vom Notar beurkundet werden. Der Vorteil ist, dass ein Vertrag verbindlicher ist und nicht einfach «in einer Laune» einseitig abgeändert werden kann, ohne dass alle Parteien einverstanden sind.
Der Ehevertrag
Das Ziel der finanziellen Absicherung eines Ehepartners beim Erstversterben kann oftmals auch effizient mit einem Ehevertrag erreicht werden, den man z. B. mit einem Erbvertrag verbindet. In einer «klassischen Familie» mit gemeinsamen Kindern, in welcher die Eltern früh geheiratet haben und viel Vermögen zusammen erarbeitet wurde, ist ein Ehevertrag ein sehr effizientes Instrument. Auch ein Ehevertrag muss vom Notar beurkundet werden.
Die Qual der Wahl
Anlässlich einer Beratung durch eine Fachperson kann Ihnen aufgezeigt werden, welches Instrument für Ihre Bedürfnisse geeignet ist, sodass Sie in Kenntnis aller Vor- und Nachteile entscheiden können.
Neugierig geworden? Wir stehen gerne zur Verfügung, um Ihnen dies persönlich zu erläutern.