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Testament

Das Testament (auch letztwillige Verfügung genannt) bildet zusammen mit dem Erbvertrag die beiden Arten von Verfügungen von Todes wegen. Es unterscheidet sich vom Erbvertrag, dass es einseitig verfügt wird und jederzeit widerrufbar ist.

testament

1.

Eigenhändiges Testament

Der Verfasser schreibt es vollständig von Hand.

2.

Öffentliches Testament 

Das Testament wird vom Notar verfasst und öffentlich beurkundet; der Verfasser braucht bloss zu unterschreiben. Die Idee dahinter ist die Vermeidung von Risiken, durch eine eingehende Beratung beim Anwalt oder beim Notar.

3.

Mündliches Testament

Auch Nottestament genannt. Gedacht für Fälle naher Todesgefahr, Epidemien oder Kriegsereignisse.

Arten des Testaments

Das Gesetz kennt drei Arten von Testamenten in der Schweiz: Das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament sind einander gleichgestellt und haben dieselbe Gültigkeit. Das Nottestament ist anwendbar bei Notlagen, in welchen man keine andere Form wählen kann und ist an spezielle Voraussetzungen gebunden.

VARIANTENREICH

Inhalt des Testaments

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Es gibt einen vielfältigen Katalog von Möglichkeiten, wie man seinen Nachlass mit einem Testament gestalten kann. Im Folgenden sind die wichtigsten Instrumente aufgelistet:

  • Erbeinsetzung

  • (Legat)

  • Auflagen

  • Bedingungen

  • Errichtung einer Stiftung

  • Einsetzung eines Ersatz- oder Nachbegünstigen

  • Einsetzung einer Person zur Willensvollstreckung

  • Festlegen von bestimmten Teilungsvorschriften

  • Widerruf eines Testaments

  • Begründung von Stockwerkeigentum, Gewährung von Wohnrechten etc.

BEWUSSTER ENTSCHEID

Testament – beim Notar oder von Hand?

Soll man sein Testament beim Notar / Notariat oder Anwalt aufsetzen lassen oder es selber von Hand schreiben? Diese Frage muss jede Person für sich selbst beantworten. Allerdings empfehlen wir, den Inhalt des Testaments zusammen mit einem Fachmann zu erstellen, um unliebsame Folgen eines fehlerhaften Testaments zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Testaments in St. Gallen oder bei Ihnen zuhause. Sollten Sie es wünschen, führen wir die notarielle Beurkundung des Testaments durch den Notar durch.

Die Voraussetzung dafür, dass man ein Testament erstellen kann, ist die Verfügungsfähigkeit. Man muss also urteilsfähig und volljährig sein. Für ein Testament gibt es je nach Art bestimmte Formvorschriften:

  • Eigenhändiges Testament: Handschriftlichkeit, exaktes Datum und eigenhändige Unterschrift.

  • Öffentliches Testament: Vom Notar beglaubigen lassen unter Mitwirkung von zwei Zeugen.

UNTERSCHEIDUNG

Testament oder Erbvertrag?

Das Testament stellt eine Anordnung der verfügenden Person dar, wird also einseitig verfasst. Im Gegensatz dazu wird ein Erbvertrag zwischen mehreren Personen abgeschlossen, so zum Beispiel zwischen Ehegatten, wenn sie sich gegenseitig möglichst weitgehend begünstigen möchten, oder zwischen Eltern und Kindern, wenn die Kinder beim Versterben eines Elternteils auf ihren Erbanteil zu Gunsten des anderen Elternteils verzichten.

Dabei ist zu beachten, dass der Erbvertrag nur durch alle Parteien abgeändert werden kann, wenn er einmal abgeschlossen worden ist. Man kann allerdings auch testamentarische Bestimmungen in einen Erbvertrag aufnehmen, die später einseitig abgeändert werden können (beispielsweise die Ernennung eines Willensvollstreckers).

Aufbewahrung des Testaments – Hinterlegung

Es gibt keine Vorschriften, wo ein Testament aufbewahrt oder hinterlegt werden muss. Daher entscheiden viele Personen, ihr Testament zuhause oder in einem Bankschliessfach aufzubewahren.

Dabei sollte man allerdings darauf achten, dass es nach dem Todesfall gefunden und der zuständigen Behörde eingereicht werden kann.

Wir empfehlen unseren Kunden deshalb oftmals, ihr Testament direkt bei der vom Kanton bezeichneten offiziellen Stelle zu hinterlegen und unterstützen sie dabei.

INDIVIDUELL

Vorlage Testament

ÖRTLICHKEIT

Rechtsberatung Testament St. Gallen

Im Internet findet man zahlreiche Vorlagen für ein Testament, welche mehr oder weniger brauchbar und seriös sind. Wir verzichten darauf, ein allgemeines Muster für ein Testament zu veröffentlichen, da nach unserer Überzeugung jedes Testament individuell auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt werden sollte. Im Rahmen unserer Erbschaftsberatung in der Schweiz stellen wir sicher, dass Ihr Testament inhaltlich und formell korrekt und verbindlich ist.

Die Rechtsberatung zum Testament findet in unserer Kanzlei in St. Gallen oder bei Ihnen zuhause statt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines auf Ihre Bedürfnisse angepassten Testaments. Kontaktieren Sie uns, damit wir das Vorgehen besprechen können.

Sollten Sie noch offene Fragen zum Erbrecht haben, können Sie gerne auf uns zukommen. Wir arbeiten vertrauensvoll, diskret und unterstützen Sie auch bei der Patientenverfügung, dem Vorsorgeauftrag sowie dem Ehe- und Konkubinatsvertrag.

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