Das Konkubinat ist beliebt
Die Zeiten, in denen jedes Paar unbedingt heiraten wollte, sind längst vorbei. Es haben sich viele Formen des Zusammenlebens entwickelt und man hat die Freiheit, auch ohne Trauschein – im Konkubinat – zusammen zu leben. Die Gründe können dabei vielfältig sein. Man muss sich aber bewusst sein, dass es neben Vorteilen auch Nachteile gibt.
EIN ABWÄGEN
Vorteile und Nachteile des Konkubinats
Es ist immer noch so, dass das Konkubinat der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft nicht gleichgestellt ist. So wird das Konkubinat im Gesetz nicht einmal erwähnt. Das Konkubinat hat Vorteile, in erster Linie ist dies wahrscheinlich steuerlich, indem Ehepaare steuerliche Nachteile haben (Heiratsstrafe) im Vergleich zu einzeln besteuerten Konkubinatspaaren. Auch bei AHV-Renten können Konkubinatspartner Vorteile haben gegenüber verheirateten Personen.
Neben den Vorteilen gibt es allerdings auch gewichtige Nachteile, die – wenn überhaupt möglich – durch aktives Handeln beseitigt oder abgeschwächt werden müssen. So tragen gemeinsame Kinder den Namen der Mutter oder ein gemeinsames Sorgerecht wird nicht per se angenommen. Für die Nachlassplanung wesentlich ist aber, dass ein Konkubinatspartner keinen gesetzlichen Erbanspruch oder Pflichtteil hat. Auch gibt es keine Witwen- oder Witwerrenten für überlebende Konkubinatspartner aus der AHV. Zudem gilt das eheliche Vertretungsrecht für Konkubinatspaare nicht und man hat beispielsweise kein Recht, den Partner resp. die Partnerin im Spital zu besuchen, solange er / sie nicht einwilligen kann.
Konkubinatsvertrag
In einem Konkubinatsvertrag kann man insbesondere in finanzieller Hinsicht für klare Verhältnisse sorgen. Er kann neben einer sorgfältigen Nachlassplanung (Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung) ein sinnvolles Instrument sein, um insbesondere die mögliche Auflösung des Konkubinats zu regeln:
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Eigentumsverhältnisse von Wohneigentum, Regelung des Mietverhältnisses
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Wer hat welches Eigentum am Inventar
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Wer bezahlt welche Beiträge für den Lebensunterhalt, Versicherungen, Steuern usw.
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Folgen einer Trennung
ENTSCHEID FÜR EIN KONKUBINAT
Wann macht der Abschluss eines Konkubinatsvertrags Sinn?
In erster Linie sind für Konkubinatspaare andere Instrumente sehr wichtig. So sollte man sich mittels Testament oder Erbvertrag erbrechtlich absichern, dann ist es zentral, mit einem Vorsorgeauftrag die mögliche Urteilsunfähigkeit abzudecken und mittels Patientenverfügung zu regeln, dass man gegenseitig entscheidungsbefugt ist gegenüber dem medizinischen Personal. Wenn man dies erledigt hat und zudem ein gewisses Alter erreicht hat, Kinder vorhanden sind und man «mitten im Leben steht», dann kann man sich auch überlegen, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen.
Je nach Konstellation bietet das Erbrecht zahlreiche Möglichkeiten um sicherzustellen, dass der eigene Wille wunschgemäss umgesetzt wird. Ein Instrument kann die Willensvollstreckung nach dem Todesfall sein. Wir bieten Ihnen eine situationsbezogene, professionelle Erbschaftsberatung, welche Ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung trägt.