Massnahmen nach einem Todesfall – Aufgaben der Angehörigen
Die Angehörigen haben nach einem Todesfall, in einer emotional schwierigen Zeit, viele administrative und organisatorische Aufgaben zu erledigen, die sie nicht alle an z.B. den Willensvollstrecker delegieren können. Ein Willensvollstrecker kann die Angehörigen allerdings dabei unterstützen, die erste Zeit nach dem Tod eines geliebten Menschen zu bewältigen; sie können sich damit eher auf die emotionale Verarbeitung des Verlusts konzentrieren.
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Direkt nach dem Todeseintritt
Es kommt darauf an, ob der Tod zuhause oder in einem Spital oder Pflegeheim eintritt. Zu Hause sollte man einen Arzt kontaktieren und die Todesbescheinigung ausstellen lassen. Beim Todeseintritt im Spital oder Pflegeheim unterstützt einem dieses umfassend.
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Mitteilung an verschiedene Stellen
Neben den nächsten Angehörigen, Freunden etc. müssen auch andere Stellen, wie zum Beispiel die Gemeindeverwaltung, die AHV-Ausgleichskasse, der Arbeitgeber, der Willensvollstrecker und die Militärverwaltung oder der Zivilschutz über den Todesfall informiert werden.
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Dokumente bereitstellen
Für die Vorbereitung der weiteren Schritte sollten die Angehörigen verschiedene Dokumente und Unterlagen vorbereiten, so unter anderem das Testament, verschiedene Ausweisdokumente, Adressen von Angehörigen und Anordnungen für den Todesfall.
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Todesanzeige und Danksagung
Nach der Zusammenstellung der Adressen und der Bestimmung der Auflage empfehlen wir Ihnen, mit der Druckerei oder der Zeitungsredaktion Kontakt aufzunehmen und sich über das weitere Vorgehen beraten zu lassen.
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Bestattung und Trauerfeier
Anordnungen für den Todesfall erleichtern den Angehörigen die Gestaltung der Trauerfeier, der Abdankung und des Leidmahls. Man sollte sich aber dennoch bewusst sein, dass die Organisation einen gewissen Aufwand bedeutet, gerade wenn bestimmte Musiker oder ein bestimmtes Restaurant beauftragt werden sollen.
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Nach der Beisetzung
Nach der Beisetzung müssen Fragen zum Erbrecht geklärt werden. Gibt es ein Testament, einen Erbvertrag oder ist jemand mit der Willensvollstreckung beauftragt? Wurde nichts definiert, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Erfahrungsgemäss ist dies oft nicht im Sinne des Erblassers. Um diese Situation zu vermeiden, ist es empfehlenswert, rechtzeitig eine Erbschaftsberatung in Anspruch zu nehmen. In dieser kann auch eine Patientenverfügung, ein Vorsorgeauftrag oder ein Konkubinatsvertrag aufgesetzt und notariell beglaubigt werden.