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Die Erbteilung – wie wird der Nachlass in der Praxis aufgeteilt?

Irgendwann steht man vor der Aufgabe, allein oder mit Geschwistern oder Elternteilen den Nachlass eines Verwandten unter den Erben zu verteilen. Es gibt komplexe und einfachere Erbteilungen, die zentralen Schritte sind jedoch eigentlich immer dieselben.

Paar digitaler Nachlass

Involvierte Personen

Die Erbengemeinschaft wird durch den Erbschein ausgewiesen, den die kantonal zuständige Behörde ausstellt, sobald die Erben zweifelsfrei bestimmt sind. Die Erbengemeinschaft muss immer einstimmig handeln – dieses Prinzip führt bei Erbstreitigkeiten oft dazu, dass es ohne Involvierung eines Gerichts keinen Entscheid und somit keine Teilung gibt. Was lange dauern und teuer werden kann.


Beispiel anhand einer verstorbenen Frau, die Ihren Kollegen als Willensvollstrecker bestimmt hat: Wenn die Erblasserin in einem Testament einen guten Kollegen als Willensvollstrecker bestimmt hat, dann handelt dieser für den Nachlass und bereitet die Teilung vor. Er nimmt den Erben also den Grossteil der Aufgaben ab, die sie sonst nach dem Einstimmigkeitsprinzip erledigen und entscheiden müssten. Am Ende entscheiden aber immer die Erben selbst, wie genau geteilt wird und beschliessen dies im Erbteilungsvertrag. Wenn kein Willlensvollstrecker bestimmt worden ist, können sie zum Beispiel aber auch eine Erbenvertreterin bestimmen, die sie vertritt und für die gesamte Erbengemeinschaft handeln kann.

 

Administrative Arbeiten

Eine Erbteilung bedeutet auch immer, dass verschiedene administrative Tätigkeiten notwendig sind. Dies beinhaltet Banken, Versicherungen usw. über den Todesfall zu informieren und die letzten Rechnungen der Erblasserin aus dem obigen Beispiel zu bezahlen, Verträge zu kündigen und am Ende ein Inventar über Ihre Vermögenswerte und Schulden per Todestag zu erstellen.

 

Verheiratete Erblasser: Auflösung der Ehe als erster Schritt

War die Erblasserin verheiratet, so findet in einem ersten Schritt die Auflösung der Ehe statt. Das gemeinsame eheliche Vermögen wird dabei sowohl in Nachlass der Verstorbenen und aber auch in Vermögen des überlebenden Ehegatten aufgeteilt.

 

Kern der Erbteilung: die Verteilung des Nachlasses

Die zentrale Tätigkeit der Erbteilung ist die Aufteilung des Nachlassvermögens unter den Erben. Dies erfolgt entweder wie die Erblasserin in einem Testament oder Erbvertrag bestimmt hat oder aber nach Gesetz. Die vertragliche Basis der Teilung bildet der Erbteilungsvertrag, den alle Erben unterzeichnen.

 

Die eigentliche Teilung

Der letzte Schritt ist die Teilung selbst. Auf Basis des Erbteilungsvertrags werden die Vermögenswerte übertragen, Konti aufgelöst oder Grundbucheinträge geändert. Wenn alles abgeschlossen ist, dann ist der Nachlass geteilt.


Weitere Informationen gewünscht? Wir stehen gerne zur Verfügung, um Ihnen dies persönlich zu erläutern.

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