top of page

VORLAGEN

Patientenverfügung Formular

Wer sich mit der Erstellung einer Patientenverfügung befasst, wird feststellen, dass es eine Vielzahl von verschiedenen Vorlagen (Patientenverfügung Formulare) gibt. Es können dabei grundsätzliche Unterscheidungen gemacht werden:

  • Wer bei der Erstellung gesund ist, kann eine klassische, allgemein erhältliche Vorlage für die Patientenverfügung verwenden.

  • Wenn Sie bereits eine Vorerkrankung haben, dann kann es sinnvoll sein, eine Vorlage zu verwenden, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist (z.B. Krebsliga oder Parkinson Schweiz).

Wenn Sie keine Vorerkrankung haben, die eine daran angepasste Patientenverfügung bedarf, empfehlen wir unseren Kunden jeweils die Vorlage der Patientenverfügung der FMH, welche auf deren Website heruntergeladen, ausgefüllt und ausgedruckt werden kann.

Wir empfehlen, die Patientenverfügung mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zu besprechen, bevor man sie unterschreibt. Eine Fachperson kann wertvolle Unterstützung bieten.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung kann die Angehörigen entlasten, indem man klare Anweisungen gibt, welche Massnahmen man in einem medizinischen Notfall, in welchem man selbst nicht mehr sprechen kann, möchte und welche nicht. So wissen Ihre Liebsten in einer emotional schwierigen Situation, wie sie handeln und entscheiden sollen. Dies kann ihnen schwierige Entscheidungen – die auch mit einer Patientenverfügung schwierig bleiben – deutlich erleichtern.

patientenverfuegung

WAS WIRD DEFINIERT?

Medizinische Massnahmen

In einer Patientenverfügung (Pat Verfügung) definiert der Verfasser die medizinische Behandlung für den Fall, dass er urteilsunfähig geworden ist. Folgende und weitere Fragen können darin beantwortet werden:

  • Möchte ich wiederbelebt werden, wenn ich einen Herzstillstand erleide?

  • Möchte ich künstlich beatmet werden?

  • Möchte ich lebenserhaltende Massnahmen erhalten, solange die Chance besteht, dass ich die Urteilsfähigkeit wiedererlange?

  • Möchte ich zwar keine lebenserhaltenden Massnahmen, aber die Behandlung von Schmerzen?

Die Erstellung einer Patientenverfügung sollte auf weitgehenden Überlegungen beruhen und es macht Sinn, sich dabei beraten zu lassen, um den eigenen Willen klar und unmissverständlich zu formulieren.

Wichtig ist zu beachten, dass die Patientenverfügung einen Vorsorgeauftrag nicht ersetzt, da sie nur einen Teil von dessen Regelungsgebiet umfasst. Ebenso muss man die Patientenverfügung von erbrechtlichen Instrumenten wie dem Testament oder einem Erbvertrag unterscheiden, da das Erbrecht erst nach einem Todesfall einer Person zum Tragen kommt.

ÖRTLICHKEIT

Patientenverfügung St. Gallen

Die Erstellung einer Patientenverfügung ist nicht kompliziert. Man muss sich allerdings eine Meinung darüber gebildet haben, welche medizinischen Massnahmen man ablehnt und welchen man zustimmt. Weitere Informationen können Sie unserem NachlassFokus zum Thema Patientenverfügung hier entnehmen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, dürfen Sie uns gerne kontaktieren. Wir unterstützen Sie nicht nur zum Thema Patientenverfügung in unserem Büro in St. Gallen, sondern bieten auch eine umfassende Erbschaftsberatung. Neben Fragen zur Willensvollstreckung beraten wir Sie auch zu verwandten Gebieten, wie dem Ehe- oder Konkubinatsvertrag.

bottom of page