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Erbverzicht der Kinder – freiwillige Benachteiligung meiner Nachkommen?

Das Ziel der allermeisten Nachlassplanungen ist es, beim Erstversterben eines Partners / einer Partnerin die Überlebende bzw. den Überlebenden finanziell möglichst gut abzusichern. Dabei geht es darum, das Wohneigentum halten zu können oder den gewohnten Lebensstandard weiterführen zu können.

Frau Brücke Erbverzicht

Kinder bewusst «benachteiligen»?

Wenn man die zukünftige Erbschaft mittels Testament oder Erbvertrag von der im Gesetz bestimmten Verteilung abweichen lässt, dann wird dies so gemacht, dass man dem Überlebenden mehr Erbschaft zuweist und die anderen Erben (meistens die Nachkommen) dafür weniger oder nichts erhalten. Es ist also grundsätzlich eine Schlechterbehandlung der Nachkommen mit dem sinnvollen Zweck, den überlebenden Elternteil finanziell abzusichern.


Erbverzicht – eine Luxuslösung, die immer beliebter wird?

Man kann die Absicherung ohne Zutun der Nachkommen machen, oder aber die Kinder unterschreiben im Erbvertrag, dass sie beim Erstversterben eines Elternteils auf ihre Erbschaft verzichten und die überlebende Mutter bzw. der überlebende Vater Alleinerbin bzw. Alleinerbe sein soll.


Unsere Erfahrung zeigt, dass man vor gewisser Zeit viel weniger Erbverzichtsverträge gemacht hat als heutzutage. Die Gründe dafür lassen sich nur erahnen. Einerseits spielt wohl die Wandlung der Gesellschaft allgemein eine Rolle und das Sprechen innerhalb der Familie über einen Erbverzicht ist kein Tabu mehr. Andererseits haben sich die Verträge auch weiterentwickelt und sichern die verzichtenden Kinder viel umfassender ab.


Schutzklauseln – die verzichtenden Kinder werden abgesichert

Da die Kinder auf etwas verzichten, das sie gemäss Gesetz erhalten würden und die maximale finanzielle Absicherung des Überlebenden gewisse Grenzen hat, wurde erkannt, dass man sogenannte Schutzklauseln für Nachkommen und Vermögen in die Verträge einbauen kann und soll. Diese Klauseln decken bspw. eine Wiederverheiratung des Überlebenden oder einen Heimeintritt ab.


Erbverzicht – kein Tabu mehr

Seit ein paar Jahren ist es für die meisten Leute glücklicherweise kein Tabu mehr, die Kinder zu fragen, ob sie auf ihre zukünftige Erbschaft verzichten würden, um die überlebende Mutter bzw. den überlebenden Vater finanziell abzusichern. Wir erleben es oft, dass es sogar die Kinder sind, die ihre Eltern überzeugen, dass sie einen Erbverzicht unterzeichnen wollen.


Neugierig geworden? Wir stehen gerne zur Verfügung, um Ihnen dies persönlich zu erläutern.
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