Oftmals spürt man, dass eine sorgfältige Planung des eigenen Nachlasses sinnvoll wäre. Die Hürde, sich diesem Thema zu widmen, ist allerdings meist gross. Dies oftmals auch, weil man dennoch nicht genau weiss, wann es der richtige Zeitpunkt ist, diesem Thema die nötige Beachtung zu schenken. Wir haben versucht, dies einfach zusammenzufassen:
Grundsätzlich gilt, dass jede Änderung der erbrechtlichen oder finanziellen Situation ein Anlass darstellt, sich Gedanken über die Notwendigkeit einer Erstellung oder Anpassung von Vorsorgeauftrag und Testament zu machen.
Um solche Änderungen vereinfacht darzustellen, arbeiten wir mit Meilensteinen:
Es lohnt sich, genau hinzuschauen
Wenn ein solcher Meilenstein eintritt (bspw. Heirat oder die Geburt eines Kindes), sollte man die eigene Situation neu einschätzen und bei Bedarf handeln, um bei Eintritt einer Urteilsunfähigkeit – zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall – oder dem Versterben sorgfältig vorgesorgt zu haben. So kann man auch einem/r vorhandenen Ehepartner/in eine gewisse Sicherheit garantieren.
Zusätzlich zur Planung für den Fall des Versterbens ist es sehr wichtig, auch andere Ereignisse zu berücksichtigen. Hierfür sind die Instrumente Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung zu empfehlen.