In den letzten Monaten hat die Patientenverfügung eine vermehrte mediale Präsenz erfahren. Wir finden zu Recht, da die Selbstbestimmung in unserer Gesellschaft immer wichtiger wird.
Vorsorge für den medizinischen Notfall
In einer Patientenverfügung definiert die Verfasserin die medizinische Behandlung für den Fall, dass sie urteilsunfähig geworden ist. Dabei können beispielsweise folgende Entscheidungen getroffen werden:
Möchte ich wiederbelebt werden, wenn ich einen Herzstillstand erleide?
Möchte ich künstlich beatmet werden?
Möchte ich lebenserhaltende Massnahmen erhalten, solange die Chance besteht, dass ich die Urteilsunfähigkeit wiedererlange?
Möchte ich zwar keine lebenserhaltenden Massnahmen, aber die Behandlung von Schmerzen?
Selbstbestimmung und Unterstützung für Angehörige
Damit das Erstellen einer Patientenverfügung Sinn macht, sollte man eine gut überlegte, klare Meinung zu diesen Fragen haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass man im Notfall in der Art und Weise behandelt wird, wie man es möchte. Zudem stellt eine Patientenverfügung eine Erleichterung für die Angehörigen und das medizinische Behandlungsteam dar, indem sie wissen, wie sie entscheiden bzw. reagieren müssen.
Unterschiedliche Vorlagen – Beratung ist sinnvoll
Es gibt verschiedene Vorlagen, die man verwenden kann. Für die Wahl der richtigen Patientenverfügung spielt es auch eine Rolle, ob man bereits eine Vorerkrankung hat. Wir empfehlen, die Patientenverfügung zusammen mit einer Fachperson zu erstellen und anschliessend mit dem Hausarzt zu besprechen.
Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag?
Die Patientenverfügung ergänzt den Vorsorgeauftrag optimal, da sie einen Spezialfall der Urteilsunfähigkeit abdeckt – den medizinischen Notfall. Hier ist es auch oftmals zweckmässig, eine andere Vertrauensperson zu bestimmen als im Vorsorgeauftrag. Wir sind daher der Ansicht, dass man mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung die mögliche Urteilsunfähigkeit optimal abdecken kann und empfehlen unseren Kunden, dies umzusetzen.
Fazit Die Patientenverfügung ist neben dem Vorsorgeauftrag ein Instrument, um selbstbestimmt die Folgen einer möglichen Urteilsunfähigkeit abzusichern, ohne dass eine Behörde übermässig einschreiten muss. Mit der Patientenverfügung bestimmt man für den Fall eines Notfalls, in welchem man sich selber nicht mehr mitteilen kann, welcher medizinischen Behandlung man zustimmt und welche man ablehnt. Dies erleichtert den Angehörigen die Entscheidfindung in einer sowieso schon schwierigen Situation.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Aufbewahrung.
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