top of page
Suche

Update: Revision des Erbrechts

Wir haben im Mai dieses Jahres bereits dargestellt, wie die Pläne des Bundesrates für ein revidiertes Erbrecht aussehen (zum Beitrag). Das parlamentarische Verfahren wurde mittlerweile weiter geführt – im Folgenden möchten wir es kurz beleuchten.

Kuchenaufteilung

Beratung in beiden Räten

Nach dem Ständerat hat am 22. September 2020 nun auch der Nationalrat über die geplanten Änderungen beraten. Er hat die geplanten Änderungen mit grosser Mehrheit angenommen.

Folgendes wurde von Ständerat sowie Nationalrat beschlossen:

  • Der Pflichtteil der Nachkommen wird von 3/4 auf 1/2 verkleinert.

  • Der Pflichtteil der Eltern wird ersatzlos gestrichen.

  • Der Pflichtteil des Ehepartners oder eingetragenen Partners wird bei 1/2 belassen.

  • Der bundesrätliche Vorschlag, dass Konkubinatspartner unter gewissen Voraussetzungen eine Rente zur Sicherung des Existenzminimums erhält, haben beide Räte abgelehnt. Auch zukünftig muss somit aktiv gehandelt werden, falls man den Konkubinatspartner erbrechtlich begünstigen möchte.

Nächste Schritte

In zwei Punkten (Pflichtteilsrecht während des Scheidungsverfahrens sowie Detailänderungen beim Ehevertrag) sind sich die Räte nicht einig. Diese Differenzen werden vom Ständerat voraussichtlich in der Wintersession ab Ende November 2020 beraten.

Wir bleiben dran und werden die weiteren Entscheide mitverfolgen.

Comments

Couldn’t Load Comments
It looks like there was a technical problem. Try reconnecting or refreshing the page.
bottom of page