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Was geschieht mit meinem Haustier, wenn ich versterbe?

  • 10. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

In diesem NachlassFokus widmen wir uns einem Thema, das viele unserer Kundinnen und Kunden mit Haustieren beschäftigt. Oft überlegt man sich nicht, was denn mit dem Hund oder der Katze geschieht, wenn man vor dem Tier verstirbt. Vielen Tierhaltern ist es ein Bedürfnis, dass auch in einem solchen Fall für ihren Liebling gesorgt ist und sie mitbestimmen können, was mit ihm in einem solchen Fall passiert.


Frau Brücke Erbverzicht

Das Tier im Nachlass

Das Gesetz ist ziemlich «unspektakulär»; ein Haustier fällt beim Tod seines Besitzers in dessen Erbmasse, genauso wie ein Bankkonto oder ein Auto. Dies bedeutet, dass die Erbengemeinschaft entscheidet, was mit dem Tier geschieht.


Verantwortung übernehmen

Für viele Haustierhalter ist der Hund oder die Katze ein Familienmitglied, das einem sehr am Herzen liegt und dessen Wohlergehen ein zentraler Wunsch ist. Oftmals geht dabei vergessen, was mit dem Tier geschieht, wenn das Frauchen oder Herrchen vor ihm verstirbt. Die Erben sind oftmals überfordert und wissen auch nicht, was sie machen sollen.


Oftmals landen die Tiere daher in einem Tierheim oder bei einem Tierschutzverein, was ebenfalls mit Kosten verbunden ist, die am Ende niemand übernimmt und man auf das finanzielle Entgegenkommen des Tierheims angewiesen ist.


Es ist daher für viele Tierfreunde ein Anliegen, sich vorgängig Gedanken darüber zu machen, was mit dem Haustier geschieht, wenn man selbst nicht mehr für das Tier sorgen kann.

 

Das Haustier kann keine Erbschaft erhalten

Eine naheliegende Lösung wäre – wie man es ab und an aus dem Ausland liest – wenn das Tier einen Geldbetrag erben könnte, mit dem seine weitere Unterbringung finanziert werden kann. Diese Möglichkeit gibt es in der Schweiz nicht. Ein Tier kann keine Erbschaft erhalten.

 

Lösung: Testament oder ähnliches Instrument (bspw. Erbvertrag)

Die Lösung ist oftmals gar nicht so kompliziert. Man kann bspw. in einem Testament bestimmen, wer das Tier übernimmt. Somit macht es Sinn, wenn man bereits frühzeitig mit verschiedenen Personen oder Institutionen spricht, denen man das geliebte Haustier anvertrauen würde. Im Testament kann man dann festhalten, wer das Haustier erhält.

Damit das Tier keine übermässige finanzielle Belastung für diese Person oder Institution ist, was eine Übernahme vielleicht gefährden könnte, kann man auch einen Geldbetrag an die Übernehmerin oder den Übernehmer festlegen, der den Unterhalt des Haustiers sicherstellen soll.


Es gibt verschiedene Wege, die Höhe dieses Betrags zu bestimmen. Wichtig ist vor allem, dass er zu Ihrer persönlichen Situation passt und Ihnen das gute Gefühl gibt, zu wissen, dass Ihr Liebling bestens versorgt ist.


Ein Handeln ist ratsam und notwendig

Anlässlich einer Beratung durch eine Fachperson kann Ihnen aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten es gibt, rechtzeitig Verantwortung für Ihr Haustier zu übernehmen.


Neugierig geworden? Wir stehen gerne zur Verfügung, um Ihnen dies persönlich zu erläutern.

 
 
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