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Pacs – mehr Rechtssicherheit für Konkubinatspaare in der Schweiz?

Die Revision des Erbrechts, die Anfang 2023 in Kraft tritt, hat gezeigt, dass das Parlament das Thema Erbrecht im Konkubinat nicht hat regeln wollen. Fakt ist aber, dass es momentan eine gewisse Rechtsunsicherheit für Konkubinatspaare gibt. Der Bundesrat möchte dies nun nach französischem Vorbild ändern. Was bedeutet das?

Pacs

Pacte civil de solidarité (Pacs)

Kurzum, Pacs ist weniger bindend als die Ehe, aber verbindlicher als ein Konkubinat. Der Bundesrat hat am 30. März 2022 einen Bericht verabschiedet, mit welchem er geprüft hat, ob ein Pacs nach Schweizer Art sinnvoll wäre.


Nach heutigem Recht gibt es als Alternative zur Ehe nur das Konkubinat, welches sachgemäss sehr unverbindlich ist. In Frankreich hat man dies so gelöst, dass mit dem Pacs ein Vertrag eingeführt worden ist, der zwischen zwei volljährigen sowie urteilsfähigen Personen von unterschiedlichem oder gleichem Geschlecht abgeschlossen und problemlos wieder aufgelöst werden kann.


Rechtsunsicherheit für Konkubinatspaare

Der Bericht des Bundesrats zeigt wenig überraschend auf, dass für Konkubinatspaare eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht. Anspruch auf Leistungen aus der beruflichen Vorsorge haben Konkubinatspaare nur dann, wenn dies im Reglement der Vorsorgeeinrichtung vorgesehen ist und fünf Jahre vor dem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft bestand. In vielen Lebensbereichen sind Rechte und Pflichten innerhalb des Konkubinats hingegen nicht geregelt, dies z.B. im Erbrecht oder schon nur wenn es darum geht, den Konkubinatspartner im Spital zu besuchen.


Gewisse Verbindlichkeit durch Pacs

Mit der Einführung eines neuen Rechtsinstituts – angelehnt an den französischen Pacs – hätten Konkubinatspaare die Möglichkeit, während der Dauer ihrer Beziehung ihr Zusammenleben verbindlich zu regeln, dies nach innen und auch gegenüber Dritten. Die Ausgestaltung überlässt der Bundesrat dem Parlament. Es bleibt spannend, ob und wie diese Idee umgesetzt wird. Wir bleiben dran!

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