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Was regle ich mit einer Nachlassplanung?

Es ist sinnvoll, den eigenen Nachlass sowie eine mögliche Urteilsunfähigkeit zu regeln, unabhängig vom Vermögen, das man hat. Mit einfachen Instrumenten kann man viel bewirken. Macht man dies nicht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen – eine individuelle, sorgfältig durchdachte Regelung macht allerdings immer mehr Sinn.

Frau auf Velo

Die vier Säulen der Nachlassplanung

Im Rahmen einer Nachlassplanung werden verschiedene Möglichkeiten besprochen und nach Ihren Wünschen umgesetzt. Folgende vier Instrumente bilden dabei das Zentrum:

  • Testament, Erbvertrag

  • Ehevertrag

  • Vorsorgeauftrag

  • Patientenverfügung

Je nach individueller Situation erarbeiten wir mit Ihnen zusammen die Lösung, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Eine Nachlassplanung ist keine «Alterserscheinung». Es ist sogar so, dass eine sorgfältige Planung schon früher im Leben äusserst sinnvoll ist, bspw. bei einer Heirat, Kindern oder dem Erwerb von Wohneigentum.


Die Vorteile einer Nachlassplanung

Im Rahmen der Nachlassplanung schauen wir Ihre familiäre und finanzielle Situation an und Sie erklären uns Ihre konkreten Wünsche. Anschliessend erarbeiten wir die für Sie optimale Lösung und schauen, wie wir die Umsetzung gestalten. Folgende Vorteile hat eine Nachlassplanung aus unserer Sicht:

  • Absicherung einer möglichen Urteilsunfähigkeit und Vermeidung einer ungewünschten Involvierung der KESB.

  • Sicherheit für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner, dass sie / er nach Ihrem Tod den gewohnten Lebensstandard weiterführen und bspw. auch das gemeinsame Wohneigentum halten kann.

  • Gerade in Patchworkfamilien ist eine Nachlassplanung sehr empfehlenswert, da die gesetzliche Regelung in solchen Fällen nicht genügend ist.

  • Selbstbestimmung über medizinische Massnahmen, die man ablehnt oder denen man zustimmt.

  • Eine Willensvollstreckerin bzw. ein Willensvollstrecker setzt Ihre Wünsche durch und unterstützt die Erbengemeinschaft in der Abwicklung des Nachlasses.


Muss ich jetzt schon entscheiden, wem ich meine Familienerbstücke weitergebe?

In jüngeren Jahren geht es im Rahmen der Nachlassplanung oftmals nicht darum, solch konkrete Verfügungen zu treffen. Hier macht es vor allem Sinn, gewisse grundsätzliche Mechanismen zu bestimmen, wie bspw. das Erstversterben eines Ehegatten zugunsten des Überlebenden abgesichert werden kann. Dabei wird die konkrete Verteilung von Vermögenswerten an Erben üblicherweise noch ausser Acht gelassen.


Später macht es durchaus Sinn, sich konkret zu überlegen, wer welche Vermögenswerte erhalten soll und dies auch so festzuhalten, damit keine langwierigen und kostenintensiven Erbschaftsstreitigkeiten entstehen.


Weitere mögliche Regelungspunkte

In gewissen Fällen ist es sinnvoll, zusätzliche Instrumente anzuschauen, um Ihre Wünsche umzusetzen und Sie abzusichern,so bspw. die Erteilung von Vollmachten, sei es allgemein oder in Bezug auf gewisse Geschäfte oder Banken. Durch unsere langjährige Erfahrung in Rechtsdiensten von verschiedenen Banken können wir Sie auch hier unterstützen.


Fazit Eine frühzeitige Nachlassplanung ist wichtig und bedeutet, Verantwortung für sich selber und andere zu übernehmen. Die Absicherung mit einem Vorsorgeauftrag sowie die finanzielle Sicherheit des überlebenden Ehegatten beim Erstversterben sind Inhalte der Nachlassplanung, die für alle äusserst sinnvoll sind und einen immensen Mehrwert bringen können.
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