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Der digitale Nachlass – muss ich das auch noch regeln?

Noch vor wenigen Jahren hat sich kaum jemand im Rahmen seiner Nachlassplanung um den digitalen Nachlass gekümmert. Mittlerweile ist es aber üblich, dass auch Senioren ihr E-Mail-Konto haben und auf Social Media aktiv sind. Der digitale Nachlass ist also in der Realität angekommen. Aber ist es denn überhaupt nötig, sich auch noch um digitale Konsequenzen des Ablebens zu kümmern? Die Antwort ist: wahrscheinlich schon.

Paar digitaler Nachlass

Was ist der digitale Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst stark vereinfacht alle digitalen Daten des Erblassers. Diese können sowohl irgendwo auf einem Gerät (bspw. Festplatte) gespeichert sein, aber sich auch in einer Cloud (bspw. Fotos oder Videos) befinden oder es kann sich um Benutzerkonti für Soziale Medien und kostenpflichtige Abos handeln. Auch Kryptos, PayPal-Guthaben und ähnliche finanzielle Daten gehören selbstverständlich dazu.


Wo regle ich meinen digitalen Nachlass?

Finanzielle Daten und persönliche Daten: Finanzielle Daten (Kryptos usw.) sowie gewisse persönliche Daten (Digitale Fotos, Cloud-Lösungen) regelt man am besten in einem Testament oder Erbvertrag. Hier kann man festlegen, wer welche Daten oder Positionen erhält und wer verpflichtet ist, sie evtl. auch zu löschen bzw. saldieren.


Übrige Daten und gewisse persönliche Daten: übrige Daten (E-Mail, Whatsapp, Netflix usw.) sowie gewisse persönliche Daten (bspw. Social-Media-Konti) gehören nicht zwingend ins Testament oder in einen Erbvertrag. Es macht aber Sinn, auch für diese Positionen Anordnungen für die Hinterbliebenen bereit zu stellen. So kann man bspw. eine Zusammenstellung mit den Diensten und Zugangsdaten erstellen.


Neugierig geworden? Wir stehen gerne zur Verfügung, um Ihnen dies persönlich zu erläutern.
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