top of page
Suche

Die häufigsten Fragen, die unsere Kunden beschäftigen, Teil 1

Auch wenn wir jeweils die konkreten Familienverhältnisse und Wünsche unserer Kunden in den Fokus nehmen, so gibt es auch einige allgemeine Fragen, die uns regelmässig gestellt werden. Wir möchten diese mit Ihnen teilen.


Pacs

Weshalb brauche ich denn ein Testament, wenn meine Frau und meine Kinder sowieso erben?

Wenn die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht und Sie keine Vermächtnisse an Patenkinder oder wohltätige Institutionen bestimmen möchten, dann sind Sie auch ohne Testament gut beraten. Oftmals möchten unsere Kunden aber ihre Ehepartner finanziell möglichst gut absichern oder leben in Patchworkfamilien, so dass es grossen Sinn macht, den dereinstigen Nachlass zu regeln.


Mein Ehemann hat eine Tochter aus früherer Ehe. Wird diese von mir erben, obwohl wir nicht blutsverwandt sind?

Ein Kind erbt grundsätzlich nur von seinen Eltern, im Erbrecht spielt die Blutsverwandtschaft eine zentrale Rolle. Wenn Sie möchten, dass diese Tochter auch etwas erbt, so müssen Sie dies explizit so bestimmen. Wenn Sie allerdings verhindern möchten, dass die nicht blutsverwandte Tochter indirekt von Ihnen erbt, wenn Sie vor Ihrem Mann versterben, so muss dies auch explizit festgehalten werden. In solchen Patchworkverhältnissen kommt man in den allermeisten Fällen nicht um ein Testament oder einen Erbvertrag herum, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden.


Was passiert, wenn ich kein Testament habe?

Wenn jemand kein Testament oder keinen Erbvertrag hat, so wird sein Nachlass so verteilt, wie es das Gesetz für diesen Fall vorsieht. Grundsätzlich erben Ehepartner und Nachkommen. Falls diese nicht vorhanden sind, so geht der Nachlass an andere Verwandte. Wenn man keine findet, so geht das Erbe an den Staat.


Unser Haushaltskonto, auf welches die Rente von uns beiden ausbezahlt wird, lautet auf meinen Mann. Ich habe allerdings eine Vollmacht und auch meine eigene Bankkarte. Kann ich noch darauf zugreifen, wenn mein Mann stirbt?

Im Moment des Todes einer Person geht ihr Vermögen auf ihre Erben über. Die Bank muss also sämtliche Vollmachten auf dem Konto Ihres Mannes löschen, sobald sie von seinem Tod erfährt. Sie werden weiterhin Geld beziehen können, um ihren Lebensunterhalt und die nötigsten Kosten zu decken, müssen dies aber jedes Mal mit der Bank besprechen. Wir empfehlen deshalb, in einer Partnerschaft die Bankkonti so aufzusetzen, dass beide Partner nach dem Tod des anderen noch Zugriff zu dem Geld haben, das sie für Ihren Lebensunterhalt benötigen. Mehr zu diesem Thema hier.


Mein Mann und ich haben unser Vermögen zusammen erarbeitet und ich möchte, dass er möglichst viel erhält, falls ich vor ihm sterbe. Was ist dazu nötig?

Dies ist ein Anliegen, welches viele Kunden haben. Dabei geht es um die finanzielle Absicherung des überlebenden Partners beim Erstversterben und ist ein sehr verständlicher und wichtiger Wunsch. Wir können unsere Kunden unterstützen und die beste Lösung zusammen erarbeiten. Je nach Familienkonstellation kann dies ein Testament sein, ein Erbvertrag oder ein Erbverzicht der Kinder. Wenn die Kunden verheiratet sind, dann ist möglicherweise auch ein Ehevertrag sinnvoll. Wichtig ist, dass das richtige Instrument gewählt und auf den Einzelfall angepasst wird.


bottom of page