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Das fehlerhafte Testament – gilt es trotzdem?

Es ist eine besorgniserregende Vorstellung: Man überlegt sich sorgfältig, was nach dem eigenen Ablegen mit dem Vermögen geschehen soll, wie man seine Partnerin oder seinen Partner möglichst gut absichern kann und ob man als Herzensangelegenheit einen wohltätigen Zweck unterstützen möchte. Und plötzlich ist man sich unsicher, ob das selbst verfasste Testament auch wirklich gültig sein wird.

Testament zerreissen

Was ist, wenn ein Erbe nicht einverstanden ist mit dem, was man verfügt hat? Kann er etwas unternehmen?


Die Erfahrung zeigt leider, dass erstaunlich viele Testamente nach dem Tod des Verfassers angefochten werden. Die Gründe dafür sind mannigfaltig und oftmals nicht vorhersehbar. Tatsächlich ist es so, dass Testamente klare gesetzliche Formvorschriften erfüllen müssen. Schon ein einzelner Mangel kann unangenehme Folgen haben.

Ein eigenhändiges Testament kann man selbst und ohne Unterstützung verfassen. Es muss dabei von A bis Z von Hand geschrieben sein und einen Testierwillen enthalten, also klar bestimmen, was mit dem Vermögen geschehen soll. Wichtig ist auch, dass das Datum nicht fehlt und eine eigenhändige Unterschrift am Ende des Dokuments angebracht wird. Es ist dabei äusserst wichtig, dass das Testament sowohl inhaltlich keine Interpretationen zulässt, die zu Streitigkeiten führen können, als auch alle Formvorschriften erfüllt werden.


Was passiert, wenn das Testament nicht den Formvorschriften entspricht?


Ein fehlerhaftes Testament ist allerdings nicht einfach so ungültig, sondern nur, wenn ein Gericht dies entscheidet. Wenn niemand eine Klage einreicht, dann wird auch ein klar fehlerhaftes Testament befolgt. Es hängt somit von den Erben und Dritten ab, ob das Testament am Ende umgesetzt wird. Eine Klage ist sehr wahrscheinlich, wenn sich jemand übergangen fühlt. Solche Entscheide werden oft aus Emotionen heraus und nicht auf Vernunftbasis gefällt. Auch wenn der Fehler klar ist, dauern diese Gerichtsprozesse oft sehr lange und man darf auch nicht vergessen, dass dabei hohe Kosten für beide Parteien auftreten.


Unsere Empfehlung: Wir empfehlen daher, auch ein selbst verfasstes Testament nach der Errichtung unbedingt einem Experten zur Prüfung vorzulegen. Dies ist mit geringem Aufwand verbunden und gibt ein Gefühl der Beruhigung. Zudem können auf diesem Weg unter Umständen schlimme Erbstreitigkeiten vermieden werden.

Wir prüfen Ihr Testament gerne für Sie oder erarbeiten mit Ihnen zusammen eine Vorlage, die Sie abschreiben können. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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